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Müller IP | Patentanwalt

WIPANO 2024 – Antragstellung ab sofort wieder möglich

06. März 2024

Für kleine Unternehmen und Startups bietet die Richtlinie “WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen” eine Möglichkeit, Unterstützung bei Patentrecherche und Patentanmeldung zu erhalten. Anträge können ab sofort gestellt werden.

Mit einer Bewilligung binnen vier Wochen zu rechnen. In Eilfällen kann kurzfristig mit dem Patentierungsvorhaben begonnen werden.

Gemeinsam mit unserem erfahrenen WIPANO-Dienstleister unterstützen wir sie bei der erfolgreichen Antragstellung, der effizienten Durchführung und der möglichst vollständigen Ausschöpfung der Fördermittel.

Die Unternehmen erhalten einen nachträglichen Zuschuss von 50% der entstandenen Kosten für die Patent- und/oder Gebrauchsmusteranmeldung, die Verwertung wie z. B. rototypenkosten sowie die verpflichtende Stand-der-Technik-Recherche und Kosten-Nutzen-Analyse.

Der Zuschuss verteilt sich auf zwei Module und beträgt maximal 16.000 Euro. Der Förderzeitraum läuft längstens 24 Monate.

Antragsberechtigt sind gewerbliche kleine und mittlere Unternehmen (KMU), § deren letzte Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung mindestens drei Jahre zurückliegt oder die noch nie ein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben. Die Niederlassung oder Betriebsstätte muss sich in Deutschland befinden und das Unternehmen ist im Hauptgewerbe zu betreiben.

Modul 1:

Förderbare Kosten: max. 20.000 €
Zuschuss: 50% der Kosten, max. 10.000 €.

Förderbar sind:

  • die Beratung zur Schutzrechtsanmeldung durch Müller IP
  • Stand-der-Technik-Recherche, inkl. Prüfung der Neuheit durch Müller IP gemeinsam mit unserem Recherchedienstleister
  • Patentanwaltsleistungen für Anmeldungen und Nachanmeldungen von Patent- beziehungsweise Gebrauchsmustern durch Müller IP
  • Amtsgebühren für Anmeldungen und Nachanmeldungen von Patent- beziehungsweise Gebrauchsmustern
  • Beratung zur internationalen Schutzrechstanmeldung (= Anmeldestrategie) durch Müller IP

Modul 2:

Förderbare Kosten: max. 12.000 €
Zuschuss: 50% der Kosten, max. 6.000 €

Förderbar sind:

  • Erstellung einer Kosten-Nutzen-Analyse
  • Marken- und Designanmeldungen durch Müller IP
  • aktive Messeteilnahmen (Gebühren Messestand)
  • Prototypen-Bau (als Fremdleistung)
  • Ausgaben für eine rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Verwertung (Ausarbeitung von Lizenzverträgen, Unterstützung bei Vertragsverhandlungen, Geheimhaltungs- oder Verwertungsvereinbarungen usw.) durch Müller IP
  • zusätzliche Recherchen inklusive Beratung und Bewertung in Zusammenhang mit der Verwertung (Freedom-to-Operate-Recherche, Kollisionsrecherche, Marktrecherche usw.) durch Müller IP gemeinsam mit unserem Recherchedienstleister
  • Erarbeitung eines Marketingkonzepts für die Verwertung der Erfindung durch Müller IP gemeinsam mit unserem Verwertungsdienstleister

Weitere Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zum Förderprogramm WIPANO finden Sie hier.

Die neue WIPANO-Richtlinie finden Sie unter https://www.wipano.de und im Bundesanzeiger.